Sachkundenachweis gemäß §11 LHundG NRW
Als Halter eines großen Hundes (sog. 20/40er Hunde) benötigen Sie einen Sachkundenachweis gemäß §11 Landeshundegesetz NRW, der der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) vorzulegen ist.
Um die notwendige Bescheinigung zu erhalten, können Sie Ihre Sachkunde in unserer Praxis nachweisen. Die sogenannte Sachkundeprüfung umfaßt Fragen zu den Themen:
Da dies eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, führen wir die Abnahme der Sachkundenachweise nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Bitte wenden Sie sich telefonisch an uns.
Nähere Informationen zur Hundehaltung entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV): Hundehaltung in NRW/HundehaltungsVerordnung.
Sämtliche Fragen zum Sachkundenachweis finden Sie nach Themen geordnet hier